● Ihr Angreifer in der Schadenregulierung

– Wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen!

● Ihr Verteidiger in Verkehrsstraf- & Bußgeldsachen

– Wir lassen uns nicht hinten reindrücken!

● Ihr Torhüter im Führerschein- & Fahrerlaubnisrecht

– Wir halten den Kasten in Flensburg (künftig) sauber!

 

Die „Fon & Mail-Kanzlei“
Erreichbarkeit(szeiten)

Fernmündlich sind wir unter der Rufnummer (0 53 21) 33 44 44 von Montag-Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Ich bin „auswärts“ wieder vermehrt „im Auftrag des Rechts“ für und zu Mandanten/innen sowie aus familiären Gründen unterwegs, also nicht immer ständig/sofort erreichbar. Ab 14.00 Uhr ist mein Sekretariat nicht mehr besetzt, eingehende Anrufe werden nach ca. 5 Sekunden auf mein Smartphone weitergeleitet. Ich melde mich dann möglichst umgehend je nach Verfügbarkeit/Dringlichkeit bei Ihnen bzw. arbeite ich die Anrufe nach Möglichkeit noch am gleichen Tag am späten Nachmittag ab.

Ohnehin und auch für diesen Fall können Sie mit uns sehr gern per Mail unter mail@ra-nagel.de Ihr Anliegen und Ihre Erreichbarkeit mitteilen, ich setze mich dann sobald als möglich nach entsprechender Kenntnisnahme mit Ihnen in Verbindung.

Seit 2015 hatten wir unsere Kanzlei vermehrt auf eine möglichst weitgehende Abwicklung der Mandate per Telefon und Mail ausgerichtet, was sich trotz anfänglicher Bedenken meinerseits bestens bewährt hat! Für ein (erstes) Beratungsgespräch bzw. die Annahme eines Mandats reicht ein Telefonat erfahrungsgemäß erstmal aus, alles weitere ergibt sich dann. Selbstredend können auch persönliche Besprechungstermine in der Kanzlei bzw. bei Ihnen vereinbart werden.

 

Anregungen und Kritik bzw. Rezensionen


Sofern Sie mit einer ersten fernmündlichen Auskunft bzw. Beratung, praktischen Typs usw. bzw. einem Mandatsverlauf inklusive Ergebnis (sehr) zufrieden waren, würden wir uns über eine entsprechend positive Rezension z. B. bei Google sehr freuen. Ich selbst bin kein „Rezensor“, kommuniziere positive bzw. auch negative Erfahrungen direkt in welcher Form auch immer. Fällt beim dann und wann auch immer ja doch mal Lesen von Rezensionen mitunter ziemlich auffällig auf, dass insbesondere extrem negative Rezensionen im Verhältnis zu den geschrieben positiven bzw. der erfahrungsgemäß Vielzahl der ungeschriebenen positiven Erfahrungen und insofern Rezensionen überverhältnismäßig stark repräsentiert sind. Dies erklärt sich statistisch belegt dadurch, dass Dauerkritiker bzw. -nörgler, nie auch nur irgendwie zufriedene Leute bzw. mitunter schlichtweg Querulanten/innen übergebühr und mitunter auch nicht mehr interessierenderweise darstellen bzw. geradezu inzwischen jeden Ort und überhaupt nur alles meistens kritisch kommentieren, hingegen viele wie auch immer positive Erfahrungen nicht geschrieben und insofern in Rezensionen zum Ausdruck gebracht werden.

Wenn Ihnen was und warum auch immer anlässlich einer ersten telefonischen Beratung bzw. während eines Mandats nicht gefällt, teilen Sie mir bzw. uns es bitte umgehend direkt mit! Üblicherweise stellen wir persönlich bzw. insbesondere auch in schriftlicher Form Mandatsabläufe usw. sehr ausführlich dar und erklären insbesondere z. B. in Unfallsachen, warum die Regulierung von Schäden durch gegnerische Haftpflichtversicherer aus weder von mir noch Mandanten/innen zu vertretenden Gründen nicht nur verzögert, mitunter ja regelrecht sabotiert wird. Für mein sowohl allgemeines als auch insbesondere berufliches Verständnis sollte man jedenfalls gemäß auch meiner Handhabung erstmal direkt Kontakt aufnehmen und Dinge ansprechen, mitunter erscheint dann was auch immer in einem gänzlich anderen Lichte. Ansonsten steht es jeder(m) dann per Rezension frei, eine Meinung zu äußern. Gegen das Aufstellen bzw. Verbreiten von schlichtweg falschen Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik bzw. Verleumdungen setze ich mich allerdings vehement zur Wehr.

 

 

Wozu brauchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Weil es ohne nicht geht und ich für Sie „Mehr“ und positiv erwünscht „Weniger“ für Sie raushole!

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Ziel erreicht!

Wenn Sie im Internet einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gesucht, meine Werbung und Anzeigen gesehen haben bzw. ich anderweitig empfohlen worden bin, haben Sie jetzt Ihr Ziel erreicht!

Über Ihr Interesse an meiner Homepage freue ich mich und danke Ihnen dafür sehr! Dies unabhängig davon, ob Sie sich „einfach nur mal so“ über verkehrsrechtliche Themen informieren möchten bzw. konkreten Beratungs- bzw. Vertretungsbedarf aufgrund eines Unfallschadens, von Vorwürfen im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht, beim Thema „Bußgeld-Punkte-Fahrverbot“ oder auch Probleme mit dem Führerschein bzw. der Fahrerlaubnis haben.

Wozu brauchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Weil es ohne nicht geht und ich mehr für Sie raushole!

In jedem Fall bzw. in allen vorgenannten Gebieten gilt: Lassen Sie sich so früh wie möglich von mir beraten bzw. vertreten, Ihren Interessen ist damit am besten gedient!

Unabhängig davon gilt bei mir der Grundsatz: „Das ganze Mandat nur von Anfang an!“ Fast ausregulierte Unfallmandate nehme ich ausnahmslos nicht an und in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen kann oft dann, wenn z. B. bereits ein Strafbefehl bzw. Urteil vorliegt, nichts bzw. nicht mehr viel verteidigt werden.

Ihr Vorteil, wenn Sie mich beauftragen

 

„OFT AUCH OHNE GERICHT!“

In Unfallsachen, insbesondere auch in Verkehrsstrafrecht- und Bußgeldsachen bin ich sehr um eine außergerichtliche Erledigung zwecks Meidung gerichtlicher Verhandlungen bemüht. Insofern werden die Fälle de fakto bei den Bußgeldbehörden und Staatsanwaltschaften, ggf. mit außergerichtlicher Zustimmung durch die Amtsgerichte, entschieden, nicht im Gerichtssaal!

Auch in diesem Bereich vertrete ich zahlreiche Buß-, Transport- und Fuhrunternehmen, insbesondere Berufskraftfahrer/-innen.

 

Details und Profil