Achtung: „Neue Masche“ Abtretung!
Treten Sie Ihre Ansprüche nicht an unbekannte Firmen ab
Der „Kampf um den Geschädigten“ in der Schadenregulierung ist voll im Gange und wird vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Interessen und der beabsichtigten Lenkung von Schadens- und Zahlungsflüssen immer vehementer. Nach einem Unfall entscheidet oft der erste Kontakt mit Dritten darüber, wie und in wessen Interesse die Schadenabwicklung läuft. Insbesondere die Kfz-Haftpflichtversicherer gehen dabei immer „professioneller“ bzw. penetranter vor, um unverzüglich Kontakt zu den Geschädigten zu bekommen. Oft erhalten diese am Abend des Unfalls aus geschulten Call-Centern Anrufe und das Angebot, die Regulierung für diese zu übernehmen. Dann drohen nicht nur Anspruchskürzungen, man lässt sich ja mit seinem Gegner ein, vielmehr gibt man die Schadensteuerung selbst und damit seit jeher verbürgte Rechte aus der Hand. Oft bemerken die Geschädigten nicht einmal, dass Sie „über den Tisch gezogen“ werden.
Neuerdings wird Geschädigten in Autohäusern bzw. Reparaturwerkstätten die Abtretung der eigenen Ansprüche nebst noch nicht einmal vollständiger Information über die Einschaltung von auswärtigen „Inkasso“-Firmen angeboten. Über diese kommen – dann auf einmal doch wieder - „Vertragsanwälte“ dieser Firmen von außerhalb ins Spiel, die dann telefonisch Rechtsberatung betreiben wollen bzw. eben müssen – sofern man dies allen Ernstes überhaupt nur für möglich hält. Den Geschädigten wird nicht gesagt, dass die Abtretung von Ansprüchen aus dem Unfallereignis in der Regel überhaupt nicht im eigenen Interesse ist, oft verfolgen die entsprechenden Werkstätten dabei nur eigene Interessen!
Wie die Rechtsberatung mit auswärtigen Anwälten am Telefon oder per mail funktionieren soll bzw. kann, ist äußerst fragwürdig und m.E. unseriös, von standesrechtlichen Fragen der Anwaltschaft mal abgesehen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten einen Unfallhergang und komplizierte Haftungsfragen am Telefon erörtern, Skizzen, Urkunden usw. können so gar nicht diskutiert werden. Wie sollen Ermittlungs- bzw. Bußgeldakten besprochen werden, wenn Vorwürfe im Straf- & Bußgeldrecht im Raum stehen? Ein Vertrauensverhältnis kann so nicht entstehen, dass alles ist nur in einem persönlichen Gespräch unter Anwesenden möglich!
Den Geschädigten wird natürlich nicht gesagt, dass diese Konstrukte in erster Linie dazu dienen, die Interessen der Werkstätten durchzusetzen bzw. wird nicht offenbart, wie das ganze „Spielchen“ abläuft und was die Abtretung von Forderungen denn überhaupt soll.
Lehnen Sie daher Angebote aus dem Autohaus bzgl. der Einschaltung auswärtiger Regulierer und Anwälte kategorisch ab und suchen Sie nach einem Unfall einen Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe auf. Nur Verkehrsanwälte vor Ort sind unabhängig und nur Ihren Interessen verpflichtet.