„Versicherungs-Deutsch“ - Deutsch
Unten finden Sie beispielhaft ein „Standardschreiben“ eines gegnerischen bzw. hier größeren Kfz-Haftpflichtversicherers in Deutschland nach einem Unfall an Geschädigte. Dieses aus Textbausteinen bestehende Standardschreiben wird noch am Unfalltag an Geschädigte bzw. Unfallbeteiligte übermittelt, um einen vermeintlichen „Full-Service“ bei der Schadenabwicklung anzuerbieten. Oft hat parallel dazu bereits ein Anruf des Versicherers bei Geschädigten bzw. ein fernmündliches Gespräch mit diesen stattgefunden, um diese förmlich abzufangen und den Schaden so ganz im Sinne des sog. „Schadensmanagements“ selbst zu steuern und zu „optimieren“ – nur zu Lasten der Geschädigten!
Bitte bedenken Sie, dass es sich um ein Schreiben des Versicherers des Unfallgegners handelt. Der Text bietet in einer m.E. perfiden Art und Weise, eben ganz freundlich und scheinbar hilfsbereit eine Form von Unfallhilfe an, die misstrauisch machen müsste, zum Teil enthält es schlicht falsche „Informationen“. Was sich in Wirklichkeit hinter den einzelnen Sätzen versteckt, erfahren Sie in zugegeben leicht ironisierender bzw. ggf. auch ganz bewusst überzogener Form hier:
● „.............um die Feststellung unserer Eintrittspflicht sind wir bemüht. Wir sind jedoch dringend auf weitere Angaben angewiesen.“
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Übersetzung:
Wir wissen gerade mal, dass das bei uns versicherte Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, ansonsten hat uns unser Versicherungsnehmer (angeblich) noch keine Schadenmeldung übermittelt, was Sie aber nicht zu interessieren hat. Wir haben Zeit mit der Schadenermittlung und der angeblichen Feststellung unserer Eintrittspflicht, um unser Geld geht es hier ja nicht. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie in Wirklichkeit nur davon abhalten, eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur zu beauftragen, bei freien Mietwagenanbietern anzumieten und einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Letzteres würden wir nämlich zu unseren Gunsten und auf Ihre Kosten gern durch „unseren“ Sachverständigen tun, die Kosten können wir sparen. Nebenbei gerät eine Wertminderung ins Vergessen, auch gut für uns. Auf jeden Fall wäre es uns nicht Unrecht, wenn wir den Schaden ohne Einschaltung des Herrn Fachanwalt für Verkehrsrecht H.N. aus G. Ihrerseits regulieren könnten, weil der Ihnen nämlich erzählt, was Sie tatsächlich von uns beanspruchen könnten und wir Ihnen ansonsten nie und nimmer freiwillig geben würden.
Übersetzung:
Wir wissen gerade mal, dass das bei uns versicherte Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, ansonsten hat uns unser Versicherungsnehmer (angeblich) noch keine Schadenmeldung übermittelt, was Sie aber nicht zu interessieren hat. Wir haben Zeit mit der Schadenermittlung und der angeblichen Feststellung unserer Eintrittspflicht, um unser Geld geht es hier ja nicht. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie in Wirklichkeit nur davon abhalten, eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur zu beauftragen, bei freien Mietwagenanbietern anzumieten und einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Letzteres würden wir nämlich zu unseren Gunsten und auf Ihre Kosten gern durch „unseren“ Sachverständigen tun, die Kosten können wir sparen. Nebenbei gerät eine Wertminderung ins Vergessen, auch gut für uns. Auf jeden Fall wäre es uns nicht Unrecht, wenn wir den Schaden ohne Einschaltung des Herrn Fachanwalt für Verkehrsrecht H.N. aus G. Ihrerseits regulieren könnten, weil der Ihnen nämlich erzählt, was Sie tatsächlich von uns beanspruchen könnten und wir Ihnen ansonsten nie und nimmer freiwillig geben würden.
● „....................wir können dann alle Fragen zu diesem Schadenfall ohne großen Schreibaufwand für Sie besprechen.“
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Übersetzung:
Glauben Sie wirklich, dass wir Sie als Unfallgegner objektiv, unabhängig und insbesondere vollständig über Ihre Ansprüche aus diesem Unfallereignis auch nur ansatzweise beraten? Wie soll das gehen, wir sind Ihr Gegner und nicht dazu da, Ihre „Taschen vollzustopfen“, klar?
Den „großen Schreibaufwand“ sparen ausschließlich und allein wir uns, Sie haben dann zufälligerweise auch schriftliches in der Hand und telefonisch haben wir nie irgendwas zugesichert, im Zweifel haben Sie das auch nicht ganz korrekt verstanden. Nebenbei kann uns niemand wann und wo auch immer auf irgendetwas „festnageln“, wie praktisch für uns.
Übersetzung:
Glauben Sie wirklich, dass wir Sie als Unfallgegner objektiv, unabhängig und insbesondere vollständig über Ihre Ansprüche aus diesem Unfallereignis auch nur ansatzweise beraten? Wie soll das gehen, wir sind Ihr Gegner und nicht dazu da, Ihre „Taschen vollzustopfen“, klar?
Den „großen Schreibaufwand“ sparen ausschließlich und allein wir uns, Sie haben dann zufälligerweise auch schriftliches in der Hand und telefonisch haben wir nie irgendwas zugesichert, im Zweifel haben Sie das auch nicht ganz korrekt verstanden. Nebenbei kann uns niemand wann und wo auch immer auf irgendetwas „festnageln“, wie praktisch für uns.
● „.....................in über 1.000 Partnerwerkstätten (viele Markenbetriebe) haben Sie die Möglichkeit, den Schaden unbürokratisch feststellen (Bilder und Kalkulation) zu lassen.“
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Übersetzung:
Dass es sich bei den „Partner-Werkstätten“ nicht nur um „unsere“ Partner und weitaus überwiegend um Karosserie-Werkstätten, also keine Markenbetriebe, handelt, diese auch noch wirtschaftlich von uns zum Teil abhängig sind bzw. zu „Dumping-Preisen“ nach unseren Vorgaben arbeiten, müssen wir Ihnen ja nicht unbedingt auf die Nase binden.
Ausschließlich und allein wir haben ein Interesse daran, dass der „Schaden unbürokratisch festgestellt“ wird, damit wir nicht auch noch die Kosten eines freien und unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden objektiv und ohne Interessenvertretung feststellt, übernehmen müssen. Warum sollen wir Ihnen erzählen, dass ein freies und unabhängiges Sachverständigengutachten mit schönen Bildern und vielen Zahlen neben der Festsetzung der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer für die Mietwagenkosten bzw. den Nutzungsausfall auch die Festsetzung einer evtl. Wertminderung enthält, darüber hinaus für Sie zwecks Beweissicherung für den Fall der Weiterveräußerung eines Fahrzeuges wichtig ist.
Übersetzung:
Dass es sich bei den „Partner-Werkstätten“ nicht nur um „unsere“ Partner und weitaus überwiegend um Karosserie-Werkstätten, also keine Markenbetriebe, handelt, diese auch noch wirtschaftlich von uns zum Teil abhängig sind bzw. zu „Dumping-Preisen“ nach unseren Vorgaben arbeiten, müssen wir Ihnen ja nicht unbedingt auf die Nase binden.
Ausschließlich und allein wir haben ein Interesse daran, dass der „Schaden unbürokratisch festgestellt“ wird, damit wir nicht auch noch die Kosten eines freien und unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden objektiv und ohne Interessenvertretung feststellt, übernehmen müssen. Warum sollen wir Ihnen erzählen, dass ein freies und unabhängiges Sachverständigengutachten mit schönen Bildern und vielen Zahlen neben der Festsetzung der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer für die Mietwagenkosten bzw. den Nutzungsausfall auch die Festsetzung einer evtl. Wertminderung enthält, darüber hinaus für Sie zwecks Beweissicherung für den Fall der Weiterveräußerung eines Fahrzeuges wichtig ist.
● „Mietwagenkosten“
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Übersetzung:
Wenn Sie schon einen Mietwagen benötigen zu meinen, wollen wir wenigstens die entsprechenden Kosten über eigene bzw. von uns abhängige, jedenfalls an uns per Sondervereinbarungen gebundene Unternehmen maximalst möglich drücken. Wir müssen Ihnen ja auch nicht auf die Nase binden, dass jedes wirtschaftlich vernünftig arbeitende Mietwagenunternehmen die aufgeführten Fahrzeuge im Leben nicht zu den genannten Nettopreisen vermieten kann, Amtsgerichte in Deutschland dies inzwischen auch vielfach selbst festgestellt haben. Ebenso wenig interessiert uns, was für ein Fahrzeug Sie in unseren Partner-Werkstätten erhalten und wie sich der dementsprechende Service darstellt, wenn man zu „Dumping-Preisen“ für einen großen Kfz-Versicherer tätig sein darf.
Übersetzung:
Wenn Sie schon einen Mietwagen benötigen zu meinen, wollen wir wenigstens die entsprechenden Kosten über eigene bzw. von uns abhängige, jedenfalls an uns per Sondervereinbarungen gebundene Unternehmen maximalst möglich drücken. Wir müssen Ihnen ja auch nicht auf die Nase binden, dass jedes wirtschaftlich vernünftig arbeitende Mietwagenunternehmen die aufgeführten Fahrzeuge im Leben nicht zu den genannten Nettopreisen vermieten kann, Amtsgerichte in Deutschland dies inzwischen auch vielfach selbst festgestellt haben. Ebenso wenig interessiert uns, was für ein Fahrzeug Sie in unseren Partner-Werkstätten erhalten und wie sich der dementsprechende Service darstellt, wenn man zu „Dumping-Preisen“ für einen großen Kfz-Versicherer tätig sein darf.
● „Sachverständigenkosten“
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Übersetzung:
Auch hier interpretieren und stellen wir die Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) ausschließlich und allein in unserem Sinne dar. Das Honorar-Tableau 2012 ist eine nette Sache, daran gebunden sind Sie und im Zweifel noch nicht einmal wir selbst natürlich nicht. Uns geht es erst mal nur darum, dass Sie die freien Sachverständigen in eine Kostendiskussion verwickeln, worauf Sie und „die“ ganz sicherlich überhaupt keine Lust haben und Sie am besten uns gleich den Schaden per eigenem und von uns abhängigen „Haussachverständigen“ aufnehmen lassen.
Wir sind natürlich nicht so blöd, Ihnen zu erzählen, dass wir Schäden auch „totrechnen“ lassen können und dies natürlich nach allen Kräften auch versuchen und tun werden. Dafür haben wir ja „Haussachverständige“, was uns im Totalschadensfall in Verbindung mit überregionalen Restwertgeboten unter Umständen sogar fünfstellige Beträge erspart. Unser „Haussachverständiger“ sieht darüber hinaus schon zu, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zu „optimieren“, also zu kürzen, dann müssen wir auch noch weniger Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall zahlen, das Wort „Wertminderung“ kennt er von Geburt an nicht.
Übersetzung:
Auch hier interpretieren und stellen wir die Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) ausschließlich und allein in unserem Sinne dar. Das Honorar-Tableau 2012 ist eine nette Sache, daran gebunden sind Sie und im Zweifel noch nicht einmal wir selbst natürlich nicht. Uns geht es erst mal nur darum, dass Sie die freien Sachverständigen in eine Kostendiskussion verwickeln, worauf Sie und „die“ ganz sicherlich überhaupt keine Lust haben und Sie am besten uns gleich den Schaden per eigenem und von uns abhängigen „Haussachverständigen“ aufnehmen lassen.
Wir sind natürlich nicht so blöd, Ihnen zu erzählen, dass wir Schäden auch „totrechnen“ lassen können und dies natürlich nach allen Kräften auch versuchen und tun werden. Dafür haben wir ja „Haussachverständige“, was uns im Totalschadensfall in Verbindung mit überregionalen Restwertgeboten unter Umständen sogar fünfstellige Beträge erspart. Unser „Haussachverständiger“ sieht darüber hinaus schon zu, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zu „optimieren“, also zu kürzen, dann müssen wir auch noch weniger Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall zahlen, das Wort „Wertminderung“ kennt er von Geburt an nicht.
Und nun „Das Beste“ zum Schluss:
● „Totalschaden“
„Falls Sie den Unfallwagen verkaufen möchten, können wir Ihnen mit unseren Marktkenntnissen behilflich sein.“
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Übersetzung:
Hier informieren wir Sie nun nicht nur gar nicht mehr, sondern richtig falsch! Dadurch machen wir „Reibach“, nicht Sie!
Warum sollen wir Ihnen erzählen, dass Sachverständige gemäß Rechtsprechung verpflichtet sind, lediglich und in der Regel niedrigere Restwertangebote am örtlichen Markt zu erforschen und im Gutachten aufzunehmen? Wir beschaffen Ihnen umgehendst und hier wirklich schnell entgegen der Rechtsprechung weitaus höhere Restwertangebote auf dem überregionalen Markt, damit wir im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens ganz erheblich weniger an Sie zahlen müssen. Sie haben davon gar nichts, auch wenn sich im Zweifel der Satz oben so – natürlich unbeabsichtigt – anhört.
Beträgt nämlich der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges z. B. 8.000,00 € und ein örtliches Restwertangebot lediglich 1.500,00 €, müssen wir leider 6.500,00 € an Sie zahlen. Wir besorgen Ihnen aber ein Restwertangebot auf dem überregionalen Markt für 3.000,00 €, so dass wir unsere Schadensersatzleistung auf 5.000,00 € mindern können, mithin stecken wir 1.500,00 € in unsere, nicht in Ihre Tasche. Sie müssen nicht wissen, dass Sie von der ganzen Sache überhaupt nichts haben, weil Sie immer nur den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 8.000,00 €, nach welcher Abrechnung auch immer, bekommen.
Wir sagen Ihnen auch nicht, dass Sie ohne uns informieren zu müssen ebenfalls ein eigenes „Überangebot“ einholen und dann den höheren Wert gegenüber dem Gutachten in Ihre eigene Tasche stecken könnten, um den Schaden wenigstens etwas zu mindern. Wie gesagt, wir sind für unseren Geldbeutel, nicht für Ihren zuständig!
Folgendes sollten Sie wissen:
Den Kfz-Versicherern geht es meinem Eindruck nach nicht mehr um einen „fairen Schadenausgleich“, sofern so etwas in der Schadenregulierung überhaupt mal wirklich existiert haben sollte. Im Bereich der Autoversicherung werden zur Zeit von 100€ Einnahmen an Prämien tatsächlich ca. 107€ ausgegeben! Da es sich hier um das sog. „Butter-und-Brot-Einstiegs-Geschäft“ der Versicherer für andere, lukrativere Verträge handelt, wird gegenfinanziert bzw. rigoros und zum Teil bewusst unter Verstoß gegen Rechtsprechung des BGH (nicht) reguliert bzw. gestrichen.
Übersetzung:
Hier informieren wir Sie nun nicht nur gar nicht mehr, sondern richtig falsch! Dadurch machen wir „Reibach“, nicht Sie!
Warum sollen wir Ihnen erzählen, dass Sachverständige gemäß Rechtsprechung verpflichtet sind, lediglich und in der Regel niedrigere Restwertangebote am örtlichen Markt zu erforschen und im Gutachten aufzunehmen? Wir beschaffen Ihnen umgehendst und hier wirklich schnell entgegen der Rechtsprechung weitaus höhere Restwertangebote auf dem überregionalen Markt, damit wir im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens ganz erheblich weniger an Sie zahlen müssen. Sie haben davon gar nichts, auch wenn sich im Zweifel der Satz oben so – natürlich unbeabsichtigt – anhört.
Beträgt nämlich der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges z. B. 8.000,00 € und ein örtliches Restwertangebot lediglich 1.500,00 €, müssen wir leider 6.500,00 € an Sie zahlen. Wir besorgen Ihnen aber ein Restwertangebot auf dem überregionalen Markt für 3.000,00 €, so dass wir unsere Schadensersatzleistung auf 5.000,00 € mindern können, mithin stecken wir 1.500,00 € in unsere, nicht in Ihre Tasche. Sie müssen nicht wissen, dass Sie von der ganzen Sache überhaupt nichts haben, weil Sie immer nur den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 8.000,00 €, nach welcher Abrechnung auch immer, bekommen.
Wir sagen Ihnen auch nicht, dass Sie ohne uns informieren zu müssen ebenfalls ein eigenes „Überangebot“ einholen und dann den höheren Wert gegenüber dem Gutachten in Ihre eigene Tasche stecken könnten, um den Schaden wenigstens etwas zu mindern. Wie gesagt, wir sind für unseren Geldbeutel, nicht für Ihren zuständig!
Folgendes sollten Sie wissen:
Den Kfz-Versicherern geht es meinem Eindruck nach nicht mehr um einen „fairen Schadenausgleich“, sofern so etwas in der Schadenregulierung überhaupt mal wirklich existiert haben sollte. Im Bereich der Autoversicherung werden zur Zeit von 100€ Einnahmen an Prämien tatsächlich ca. 107€ ausgegeben! Da es sich hier um das sog. „Butter-und-Brot-Einstiegs-Geschäft“ der Versicherer für andere, lukrativere Verträge handelt, wird gegenfinanziert bzw. rigoros und zum Teil bewusst unter Verstoß gegen Rechtsprechung des BGH (nicht) reguliert bzw. gestrichen.