Tipps
Hier bzw. bei den Unterpunkten erhalten Sie Tipps zum Verhalten nach einem Unfall, bei bzw. nach Vorwürfen, denen in einem strafrechtlichen ermittlungs- bzw. bußgeldrechtlichen Owi-Verfahren nachgegangen wird, im Übrigen zum Verhalten gegenüber Fahrerlaubnisbehörden bzw. Straßenverkehrsämtern. Des Weiteren können Sie sich über das sogenannte bzw. vermeintliche „Hinweis-und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“, abgekürzt „HIS“ informieren, da sind bereits erhebliche Daten angelegt worden, was in Zukunft gigantische und de fakto nicht mehr überprüfbare Ausmaße annehmen wird. Manche sprechen insofern von „Versicherer-Schufa“ bzw. der „Schnüffel-Datei der Versicherer“, Parallelen zu George Orwells „1984“ sind da schon überholt und von der Menge und Qualität der Informationen her befinden wir uns aktuell eher im Bereich „NSA“.
Über einige Links empfehle ich weitere Seiten bzw. Homepages, die ich auszugsweise zum Bereich des Verkehrs- und Versicherungsrechts mit all seinen Facetten für lesenswert und informativ halte.
OBERSTES GEBOT
In jedem Einzelfall ist eine konkrete Beratung durch mich bzw. einen Verkehrsanwalt unabdingbar. Meine Homepage inklusive Tipps, Informationen und Verweisungen usw. erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, wie auch. Wenn Sie sich allerdings auf sicherlich gut gemeinte Ratschläge, Informationen, eigene Erfahrungen von Freunden und Bekannten usw., geschweige denn auf Internet-Foren verlassen, sind Sie mit Sicherheit verlassen!
Insbesondere in bestimmten Internet-Foren usw. findet man zum Teil Sinnvolles, zum großen Teil aber schlicht falsche Informationen von vermeintlich rechtskundigen „Usern“ und Kommentatoren. Dort wird allenfalls anhand von eigenen Fällen berichtet, oft bezieht man sich auf reines „Hören-Sagen“ vom Fall eines Freundes, dessen Schwester über den Schwager des Neffen in vierter Seitenlinie… gehört habe, dass „der gleiche Fall“ dort so und so ausgegangen bzw. entschieden worden sei usw.
Es spricht überhaupt nicht dagegen, sich auf seriösen und fachkundigen Internet-Portalen vorab zu informieren. Ich verweise auf die „Links“, eine nicht abschließende Empfehlung meinerseits von vertrauenswürdigen und informativen Seiten.
Da die Abarbeitung bzw. Regulierung von Unfallschäden, Bewertung und Ahndung von Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen durch Bußgeldbehörden, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte einerseits, Fahrerlaubnis- und Führerscheinsachen durch Fahrerlaubnisbehörden und Verwaltungsgerichte andererseits eigene, mitunter eben auch prozessualen Regeln folgt, ist Beratung und Vertretung in jedem Einzelfall durch mich bzw. einen Verkehrsanwalt unabdingbar. Dies schlicht und einfach aus dem Umstand heraus, dass die Betroffenen ohne Verteidiger überhaupt keine Akteneinsicht bekommen und dann noch nicht einmal informativ „auf Augenhöhe“ mit den weiteren Beteiligten sind.