Tempolimit

…wird auch in Deutschland alsbald eingeführt werden, auch wenn es nach wie vor so illusorisch erscheint wie die Entwaffnung der US-amerikanischen Bevölkerung. Was die Abarbeitung der Mandate angeht, mögen wir es auch nicht. Dauert es nur gefühlt bzw. tatsächlich mal etwas länger, hat dies seinen Grund bzw. ist es dann insbesondere in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen geradezu geboten. Die Abwicklung von Unfallschäden ist per se auf maximalst mögliche Schnelligkeit angelegt, unsere Kanzlei ist entsprechend durchorganisiert und wir halten unsere Mandanten/innen äußerst umfänglich durch Übermittlung nahezu sämtlicher Korrespondenz zeitnah unterrichtet.

Neben Tempo- bzw. Geschwindigkeitsvorwürfen verteidige ich natürlich auch Abstands- und „Rotlicht“-Vorwürfe sowie sämtliche Bußgeldsachen, im Übrigen natürlich im Bereich des Verkehrsstrafrechts Vorwürfe wie Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung (Alkohol und/oder Drogen bzw. Aggression usw.) inklusive Nötigung.

 

Verkehrsrecht

Ich setze mich für Sie ein!

 

Holger Nagel