Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, als Rechtsreferendar beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht habe ich ca. 2,5 Jahre zuvor Stationen bei einem Amts- und Landgericht, einer Staatsanwaltschaft, der Gemeinde Harrislee und einer insbesondere auch auf das Verkehrs- und Versicherungsrecht ausgerichteten Anwalts- und Notariatskanzlei durchlaufen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht und dem Nachweis der theoretischen und praktischen Befähigungen darf ich seit 2005 auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ tragen. Ich bin seitdem ausschließlich und allein in den Bereichen des Verkehrs- und Schadensersatzrechts mit den versicherungsrechtlichen Bezügen, im Verkehrsstraf- & Bußgeldrecht sowie Führerschein- & Fahrerlaubnisrecht („Lappenrecht“ sowie Bußgeld Punkte Fahrverbot usw.) tätig. Ich betreue zahlreiche Speditionen, Fuhrunternehmen, Paketzustelldienste und insbesondere auch Taxenunternehmen usw., auch dadurch viele Berufskraftfahrer/innen. Im Jahr 2012 habe ich zusätzlich an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teilgenommen und bilde mich im Übrigen auch und insbesondere seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft äußerst umfangreich fort.
Verkehrsrecht
Ich setze mich für Sie ein!
Was kann ich für Sie tun?
Ich biete Ihnen eine fundierte Beratung und Vertretung, die sich nicht nur an juristischen Kriterien orientiert. Auch wirtschaftliche Überlegungen und persönliche Umstände sind in die Entscheidung einzubinden, ob Klage auf (weiteren) Schadensersatz erhoben werden soll oder ob man sich außergerichtlich einigt bzw. gegen einen Vorwurf vor dem Straf-/Bußgeldrichter verteidigen will. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten bzw. Verhandlungen vor Gericht ist kaum mehr zu prognostizieren, eine außergerichtliche Lösung mit dem Kfz-Versicherer bzw. der „StA“, also der Staatsanwaltschaft, hat da durchaus Vorteile.
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Fortbildung - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich bilde mich seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sehr umfangreich fort. Dies können Sie den Fortbildungsurkunden und Teilnahmebescheinigungen an verschiedensten Seminaren entnehmen
Das Fachanwaltsseminar im Verkehrsrecht habe ich 2005 absolviert und es folgte auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig die Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die gem. FAO (Fachanwaltsordnung) erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Nachweise habe ich nachgewiesen.
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Fortbildungsnachweise
Hier erhalten Sie eine Übersicht meiner Fortbildungsbescheinigungen.
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