Die Verkehrsrechtskanzlei

Was kann ich für Sie tun?

Ich biete Ihnen eine fundierte Beratung und Vertretung, die sich nicht nur an juristischen Kriterien orientiert. Auch wirtschaftliche Überlegungen und persönliche Umstände sind in die Entscheidung einzubinden, ob Klage auf (weiteren) Schadensersatz erhoben werden soll oder ob man sich außergerichtlich einigt bzw. gegen einen Vorwurf vor dem Straf-/Bußgeldrichter verteidigen will. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten bzw. Verhandlungen vor Gericht ist kaum mehr zu prognostizieren, eine außergerichtliche Lösung mit dem Kfz-Versicherer bzw. der „StA“, also der Staatsanwaltschaft, hat da durchaus Vorteile.

Den Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ kann ich aus meiner forensischen Praxis heraus nur noch teilweise bestätigen: Zumindest auf hoher See ist man noch in Gottes Hand..., das beruhigt!

Auch wenn ein Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt hat: Man sollte nicht die persönliche und zeitliche Belastung von Verfahren und Prozessen unterschätzen, auch davon erhalten Sie von mir ausführlich Rat!

 

Verkehrsrecht

Ich setze mich für Sie ein!

 

Holger Nagel

Im Bereich der Unfallschadenregulierung habe ich mich u.a. auf die Geltendmachung von Personenschäden spezialisiert. Wissen Sie, wie viel Schmerzensgeld Sie für eine sog. „HWS-Distorsion“ oder den Bruch von Gliedmaßen verlangen können, ob Sie eine vom Versicherer angebotene Abfindungserklärung zwecks „schneller und unkomplizierter Regulierung“ unterschreiben sollten?

Im Bereich der Sachschäden gilt es, die z.T. rechtswidrigen Kürzungen der Versicherer im Rahmen des dortigen sog. „Schadensmanagements“ abzuwehren. Da selbst die Abwicklung von einfach gelagerten Unfällen in die Länge gezogen wird und Geschädigte oft die Haftungslage falsch einschätzen, ist nach jedem Unfall die Einschaltung eines Verkehrsanwalts geboten.

Im Verkehrsstraf- & Bußgeldrecht ist allein deshalb ein Verkehrsanwalt einzuschalten, weil die Betroffenen bzw. Unfallgeschädigten sonst nicht die notwendige Akteneinsicht erhalten. Dass sich Betroffene gegen Vorwürfe, seien sie berechtigt oder auch nicht, nur mit professioneller Hilfe verteidigen können, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Man selbst ist sein schlechtester Verteidiger, die Abläufe bei Behörden und Sichtweise bzw. Wertung bestimmter Dinge durch Juristen sind unbekannt, darauf muss man sich einstellen und nach den „Spielregeln“ mitspielen. Dies umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Bewertung von Alkohol- & Drogenwerten auch außerhalb des Straßenverkehrs seitens der Fahrerlaubnisbehörden unbekannt ist.

Im Bereich der Messungen (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Alkohol & Drogen) gibt es weitaus mehr Ansatzpunkte und Fehlerquellen, als dies weithin angenommen wird. Ich arbeite insofern mit Sachverständigen zusammen, die mit mir die Berechtigung der Vorwürfe überprüfen.

Im Führerschein- & Fahrerlaubnisrecht sind die Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörden unbekannt. Rechtskräftige, erledigt geglaubte Vorfälle tauchen in der „Fahrerlaubnisakte“ wieder auf und den Betroffenen ist nicht bewusst, wie Verkehrsmediziner und –psychologen bestimmte Auffälligkeiten beurteilen. Leider lassen sich viele Betroffenen gerade hier viel zu spät beraten, so dass manches nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt „geradegezogen“ werden kann. Oft wird unnötig Honorar für eine medizinisch-psychologische Untersuchung gezahlt, obwohl diese mangels Nachweis von Abstinenzzeiten gar nicht bestanden werden kann.

Im Versicherungsrecht habe ich mich auf die Abwehr von Regressansprüchen des eigenen Haftpflicht- & Kaskoversicherers spezialisiert.

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