Die Verkehrsrechtskanzlei
Fortbildung
Ich bilde mich seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sehr umfangreich fort. Dies können Sie den Fortbildungsurkunden und Teilnahmebescheinigungen an verschiedensten Seminaren entnehmen.
Den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht habe ich 2005 absolviert und es folgte auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig die Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die gem. FAO (Fachanwaltsordnung) erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Nachweise habe ich nachgewiesen.
Anfang 2012 habe ich auch am Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit den für mich relevanten Bausteinen teilgenommen. Teilweise gibt es insofern Überschneidungen mit dem Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht bzw. habe ich in den vergangenen Jahren ohnehin an Seminaren für Strafverteidiger teilgenommen.
Für die nähere Zukunft plane ich die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Transport- & Speditionsrecht ein, um meine Kenntnisse auszubauen bzw. die Beratungspraxis in diesem Rechtsbereich auszudehnen. Die Bezüge zum Verkehrs- & Strafrecht liegen hier auf der Hand, insofern ist dies eine sinnvolle Ergänzung meiner Tätigkeit.
Bereits im Jahr 2004 habe ich an einem Notarlehrgang erfolgreich teilgenommen und seinerzeit die Voraussetzungen zum Erwerb des Notaramtes erfüllt. Aufgrund meiner beruflichen Entwicklung als Fachanwalt für Verkehrsrecht und dem entsprechenden Bearbeitungsumfang strebe ich den Erwerb eines Notariats nicht mehr an. Durch die Änderung der Zulassungsordnung usw. haben sich hier ohnehin für Einzelanwälte wie mich de facto nicht zu überwindende Hürden ergeben.
Weitere Informationen zum Thema:
Holger NagelVerkehrsrecht
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