Wozu brauchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Weil es ohne nicht geht und ich für Sie „Mehr“ und positiv erwünscht „Weniger“ für Sie raushole!

 

„Mehr“ hole ich für Sie in der Unfallschadenregulierung raus! „Mit Anwalt dauert länger“ war schon immer Verschwörungstrash. Ob und in welcher Höhe bzw. auch wann ein Unfallschaden reguliert wird, richtet sich maßgeblich nach dem Regulierungsverhalten des gegnerischen Haftpflichtversicherers. Auch wenn unsere Korrespondenz auf „Vollgas“ ausgelegt ist, den Versicherern steht eine sogenannte Prüf- und Regulierungsfrist selbst in einfachsten und klarsten Fällen von mindestens 5 Wochen zu, mitunter von ca. 2 bis 3 Monaten. Fakt ist umso mehr und heutzutage „Mit Verkehrsanwalt läuft überhaupt, schneller und kommt auch mehr rum“. Unfallgeschädigte können nicht mal ansatzweise erahnen, mit welcher Fantasie, fragwürdigen Spitzfindigkeiten und teils schon grenzwertig betrügerischer Energie Versicherer selbst in vermeintlich oder auch tatsächlich einfachsten und klarsten Fällen zum teil willkürlich bzw. offenkundig rechtswidrig Schadenspositionen kürzen und eben und insbesondere ohne Verkehrsanwalt ganz unter den Tisch fallen lassen. Wenn Sie vom gegnerischen! Haftpflichtversicherer nicht über selbigen gezogen werden möchten, ohne es zum Teil noch nicht einmal zu bemerken, sind Sie bei mir genau und absolut richtig!

 

„Weniger“ hole ich für Sie in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen heraus! Man selbst ist sein schlechtester Verteidiger, der eherne und ewige Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“ ist nicht selten schon am Unfall- bzw. Anhalteort gebrochen worden. Zumindest im weiteren Verlauf von Ermittlungs- und Bußgeldverfahren sollten keine weiteren, meist eh nur vermeintlich entlastenden, eher belastenden Angaben gemacht werden. Die in solchen Verfahren bzw. auch anlässlich der Schadenregulierung unabdingbar notwendigen Akteneinsicht erhalten Sie nur über mich als Verteidiger oder eben auch Geschädigtenanwalt!

 

Definitiv aussichtslos und teils gar regelrecht schädlich wird es, wenn Betroffene bei Problemen bzw. Rechtsfragen bezüglich der Entziehung, (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. Anordnungen von Straßenverkehrsämtern bzw. Fahrerlaubnisbehörden selbst aktiv werden und meinen, insofern auch nur irgendetwas besprechen bzw. gar positiv regeln zu können. Die Betroffenen spielen insofern in einem „Spielchen“ mit, dessen Regeln sie nicht kennen! Mangels Recht auf Akteneinsicht kennen die Betroffenen den Inhalt der Führerschein- und Fahrerlaubnisakten nicht und sind dann allein vom Sachverhalt her noch nicht mal ansatzweise auf Augenhöhe mit den Fahrerlaubnisbehörden. Unbeschadet dessen, dass diesen die verkehrspsychologische und -medizinische Bewertung von aktuellen und insbesondere auch von vergangenen, bereits längst rechtskräftig geahndeten und zum Teil vergessenen Vorfällen schlicht unbekannt ist, gehen Betroffene lediglich von Teilen eines größeren Gesamtsachverhalts aus und reden sich zum Teil allein diesbezüglich schon regelrecht „um Kopf und Kragen“. Ausnahmslos unbekannt und insofern hoffnungslos unterschätzt ist, mit welchen Anordnungsbefugnissen die Fahrerlaubnisbehörden ausgestattet sind und davon auch immer mehr hinlänglich Gebrauch machen, respektive es gerade in diesem sensiblen bzw. sehr persönlichen Rechtsbereich de facto keinen Rechtsschutz gibt! Allein schon eine frühzeitige Beratung durch mich erspart den Betroffenen Aufwand und insbesondere viel Geld. Sehr oft wenden sich Betroffene erst nach Absolvierung einer negativen medizinischen-psychologischen Untersuchung (MPU) an mich. Dann ist meist schon mindestens ca. ein Jahr „für nichts“ und nutzlos verstrichen und nicht selten sind bis zu ca. 1.000,00 Euro für eine von im Vornhinein hoffnungslos aussichtliche MPU „verbrannt“ worden.