„Ich habe Rechtsschutz“ – Anwalts Liebling!

Rechtsschutzversicherung – Wofür?

Mit einem (Verkehrs-)Rechtsschutzvertrag im Rücken entledigen Sie sich bis auf eine etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung zumindest des sog. Kostenrisikos eines Rechtsstreits. Das sog. Prozessrisiko kann Ihnen natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. Ihr Anwalt nicht abnehmen, aber immerhin.

Bei einer Klage auf (weiteren) Schadensersatz z. B. zahlt der Rechtsschutzversicherer den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss, damit die Klage angenommen bzw. der Gegenseite zugestellt wird, des Weiteren zunächst auch den Gebührenvorschuss Ihres Anwalts. Im Übrigen trägt Ihr Rechtsschutzversicherer im Falle eines (teilweisen) Prozessverlustes die weiteren Prozesskosten in Form von Sachverständigengebühren bzw. gegnerischen Anwaltsgebühren.

In Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen übernimmt Ihr Rechtsschutzversicherer die Gebühren der Verteidigung, dazu gehört u. a. auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens etwa zur Unfallrekonstruktion im Rahmen der Verteidigung. Daneben trägt er, solange keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung rechtskräftig festgestellt wird, auch die weiteren Prozesskosten.

Aus der Praxis kann ich berichten, dass viele durchaus aussichtsreiche Prozesse bzw. Straf- & Bußgeldverfahren nicht durchgeführt werden können, weil Geschädigte bzw. Betroffene leider nicht über einen Rechtsschutzvertrag verfügen. Dadurch werden Ansprüche bzw. Ersatzleistungen regelrecht verschenkt, Strafbefehle z. B. bei dem Vorwurf der Unfallflucht bzw. Bußgeldbescheide bei zweifelhaften Messungen einfach hingenommen. Dies muss nicht sein, zumal sich die Prämien im Bereich einer Verkehrsrechtsschutzversicherung durchaus „im Rahmen“ halten.

„Der Kampf um das Recht“ wird auch über die Brieftasche entschieden, dass ist nicht neu. Selbst die vermeintlich beste Ausgangsposition nützt nichts, wenn es sich ein Kfz-Versicherer allein aufgrund seiner finanziellen Macht erlauben kann, Sie in einen Prozess zu treiben bzw. mürbe zu prozessieren. Die erforderliche Unterstützung von einem qualifizierten Fachanwalt werden Sie dann allerdings nur erhalten, wenn dieser auch ein entsprechendes Honorar dafür abrechnen bzw. erwarten kann.

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