Haftpflichtschäden

Ich hole mehr für Sie raus!

Dass von den Versicherern installierte „Schadensmanagement“ nimmt immer extremere Formen an, inzwischen ist keine Schadensposition mehr vor Kürzungen sicher. Aus Sicht der Verkehrsanwälte stellen sich die Kürzungen als „Schadenssteuerung zu lasten der Geschädigten“ dar!

Eines sollten Sie immer bedenken: Bei dem Versicherer handelt es sich um Ihren Gegner, der Ihnen nichts schenkt, im Gegenteil. Jede angetragene „Unfallhilfe“ muss skeptisch machen, sollten Sie ablehnen und unverzüglich einen Verkehrsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Die Praxis sieht so aus, dass die Versicherer die Geschädigten noch am Unfalltag anrufen bzw. anschreiben, um den Schaden in deren Sinne steuern zu können. Insbesondere sollen die Geschädigten davon abgehalten werden, Kontakt zu freien Sachverständigen und Markenwerkstätten bzw. Mietwagenunternehmen zu bekommen, auf jeden Fall soll die Einschaltung eines Verkehrsanwalts verhindert werden! Den Geschädigten wird suggeriert, sie bräuchten sich quasi um nichts zu kümmern und der Schaden werden durch den Versicherer schnell und natürlich problemlos beseitigt.

Tatsache ist, dass der Unfallwagen in eine Vertragswerkstatt des Versicherers verbracht wird, die von den Versicherern abhängig ist. Nicht wenige Geschädigte haben auf der Autobahn in einem Mietwagen fahrend ihr Fahrzeug anlässlich einer Verbringung z.B. auch nach Polen „wiedergesehen“. Die Reparaturen finden nach den Vorgaben des Versicherers statt, ein freier, unabhängiger Sachverständiger wird zur Schadensfeststellung nicht beauftragt. So wird nebenbei die Ermittlung der Wertminderung verhindert, das Sachverständigengutachten als „Beweismittel“ bewusst ausgeschaltet.

Geben Sie die Schadensfeststellung nicht aus Ihren Händen, indem Sie auf die Einschaltung eines eigenen Sachverständigen verzichten und gar noch einen „Haussachverständigen“ des Versicherers akzeptieren, das kostet Sie bares Geld!

Bei Personenschäden werden oft und sehr schnell weitaus höhere Schmerzensgelder gezahlt, wenn ein Verkehrsanwalt eingeschaltet wird. Sie allein können die rechtliche Bedeutung u. a. von Abfindungserklärungen nicht abschätzen, Positionen wie „vermehrte Bedürfnisse“ bzw. der sog. „Haushaltsführungsschaden“ sind weithin schlicht unbekannt. Sich hier selbst zu vertreten bzw. dem gegnerischen Versicherer freie Hand zu lassen, kostet „richtig Geld“ und insb. hier gilt: Ich hole mehr für sie raus!

Rechtsanwaltsgebühren

Im Falle eines Haftpflichtschadens zahlt der gegnerische Kfz-Versicherer des Verursachers diese bis zur Haftungsquote bzw. sobald er in die Regulierung eintritt. Werden weitergehende Ansprüche (außer-) gerichtlich verfolgt, tritt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ein. Den Abschluss eines solchen Vertrages kann ich nur dringend empfehlen, da leider viel zu oft durchaus aussichtsreiche Rechtsstreitigkeiten allein aufgrund des Kostenrisikos nicht geführt werden. Bei einem Kaskoschaden werden die Gebühren i.d.R. auch vom gegnerischen Kfz-Versicherer übernommen, hier bestehen aber Besonderheiten.

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