wird auch bzw. fast nur noch über das Portemonaie entschieden. Da hilft selbst die vermeintlich beste Ausgangsposition nichts, wenn es sich ein Gegner aufgrund seiner finanziellen Macht erlauben kann, Sie mürbe zu prozessieren.
Es ist nun mal so, das derjenige, der keine Kosten und Gebühren scheuen muss, bei zweifelhafter Prozeß- und Beweislage sehr viel weniger bis gar nicht vergleichsbereit sein wird als derjenige, der für den Fall des Unterliegens ggf. sämtliche Kosten aus eigener Tasche zu tragen hat. Allein aus diesem Grund werden viele durchaus aussichtsreiche Prozesse bzw. Straf-/Bußgeldverfahren nicht aufgenommen, damit Ansprüche regelrecht verschenkt, Strafbefehle z.B. bei Unfallflucht oder auch zweifelhafte Geschwindigkeitsmessungen einfach hingenommen.
höre ich oft. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Kostendeckungszusage erteilt werden muss. Dies und die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer erledige ich gern für Sie. Im Schadensersatzrechtsschutz ist "nur" die Geltendmachung von Ansprüchen, nicht aber deren Abwehr versichert. Dies ist allein die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung. Nach Verkehrsunfällen weise ich oft darauf hin, dass die Prüfung und Abwehr von berechtigten oder auch unberechtigten Ansprüchen des Unfallgegners allein die Aufgabe und auch Befugnis des Kfz-Haftpflichtversichers ist.
Hier darf ein Rechtsanwalt allgemein zunächst gar nicht tätig werden, auch wenn dies ausdrücklich gewünscht wird ! Erst wenn der Unfallgegner Ansprüche einklagt und ich von Ihrem Kfz-Versicherer mit der Wahrnehmung der Interessen bzw. Verteidigung gegen die Klage beauftragt werde, darf ich ein solches Mandat annehmen. Die Einholung einer Kostendeckungszusage erfordert heutzutage besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Ich habe mir diese durch meine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und die tägliche Berufspraxis sowie durch den Besuch von Seminaren im Verkehrs- & Versicherungsrecht erworben.