Kaskoschäden – Ich hole noch mehr für Sie raus!

Teilschuld

Ist nach einem Unfall die Haftungslage unklar bzw. steht bereits fest, dass ein Beteiligter eine Teilschuld bekommt, geht es ohne Verkehrsanwalt erst recht nicht mehr! Vorwürfe des Unfallgegners und Feststellungen der aufnehmenden Beamten sollten durchaus ernst genommen werden, auch wenn man die Lage selbst völlig anders einschätzt. Es stellt sich nämlich die Frage, wer den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlt und was mit den weiteren Schadenspositionen ist, die auch und in jedem Haftpflichtfall zu regulieren wären, wenn auch nach Haftungsquote. Hier sollten nach dem „Quotenvorrecht“ Ansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer und beim eigenen Kaskoversicherer durchgesetzt werden!

Insbesondere aber bei Unfällen ohne gegnerische Beteiligung bzw. „Fremdeinwirkung“ muss ein Schaden am eigenen Fahrzeug über einen Kaskovertrag abgewickelt werden. Hier erheben die Kaskoversicherer oft bzw. schnell den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ bezüglich der Schaden- bzw. Unfallverursachung. Die vertraglich vereinbarte Leistung wird gekrzt, auch hier kommen Sie ohne die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht nicht weiter.

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