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Ich begrüße Sie sehr herzlich auf meiner Homepage.

Ich möchte Ihnen zunächst mich und meine Tätigkeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht vorstellen. Sofern Sie einen Rechtsrat benötigen oder eine Vertretung durch mich wünschen, stehe ich Ihnen in meinen Kanzleiräumen persönlich zur Verfügung. Rechtstipps, Urteile sowie Videos zu allen Themen des Verkehrsrechts erhalten Sie auf www.verkehrsanwaelte.de, www.schadenfix.de sowie www.fuehrerscheinfix.de bzw. meinen Einträgen dort zur PLZ-Suche 38642. Über die Buttons bzw. Verlinkungen oben gelangen Sie direkt zu meinen Seiten bei Schadenfix.de und fuehrerscheinfix.de. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Interesse an meiner Homepage bzw. unserer Kanzlei und wünsche viel Spaß beim "Surfen" sowie allzeit gute Fahrt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwälte werden für bestimmte Rechtsgebiete nur zugelassen, wenn sie sich umfangreich fortgebildet und die erforderlichen praktischen Erfahrungen erworben haben. Der Trend zur Fachanwaltschaft ist insofern auch überfällig! Wer einen Unfall hatte und auch noch schwer verletzt worden ist, "geblitzt" wurde oder wem sogar der Entzug der Fahrerlaubnis droht, benötigt sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Den vollständigen Sachschaden, Schmerzensgeld und zahlreiche weitere Positionen setzt nur jemand durch, der auf gleicher Augenhöhe mit den Versicherern verhandeln und die Ansprüche beziffern kann. Die Versicherer merken sehr schnell, ob der Anwalt die Interessen der Geschädigten schnell, mit Nachdruck und natürlich mit entsprechender Fachkompetenz vertritt. Messungen der Behörden und Polizei müssen anhand von Spezialliteratur und mit technischer Hilfe von Sachverständigen überprüft werden. Strafverteidigung bei Alkohol- & Drogendelikten z.B. ist im Hinblick auf das Fahrerlaubnisrecht und beim Vorwurf "Unfallflucht" ohne fachanwaltliche Hilfe zum Scheitern verurteilt. Und den Kampf um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit den Fahrerlaubnisbehörden sollte man auch nicht allein aufnehmen.    

Der Bereich des Verkehrsrechts betrifft die Unfallregulierung, Probleme beim (Ver-) Kauf von Pkw, strafrechtliche Vorwürfe wie z.B. Trunkenheit oder Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung und "Unfallflucht", das Thema "Bußgeld-Punkte-Fahrverbot" bei Geschwindigkeits-, Abstands- & Rotlichtverstößen sowie Fragen bzgl. der Fahrerlaubnis nebst MPU und - dies wird oft übersehen - das Versicherungsrecht.

Jede Tätigkeit im Verkehrsrecht steht in Verbindung mit dem Versicherungsrecht. In Mithaftungsfällen ist z.B. das "Quotenvorrecht" sehr oft nicht bekannt und auch der Bereich der Rechtsschutzversicherung stellt ein eigenes Rechtsgebiet dar.               Ich habe mich auf das Verkehrs- & Versicherungsrecht bzw. auf das Haftpflicht- & Schadensersatzrecht spezialisiert bzw. auch beschränkt, verteidige aber auch gern in Strafsachen. Dazu bilde ich mich sehr umfangreich fort - dies ist ein Teil meiner Berufsphilosophie, um Ihnen eine möglichst optimale Beratung und Vertretung zu vermitteln.

Ihr Verkehrsanwalt im Harz

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