Deckungszusagen & Gebühren

Bevor es „richtig losgeht“, hole ich für Sie gern die entsprechende Rechtsschutz-/Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Über das entsprechende Kostenrisiko bzw. die bei mir anfallenden Rechtsanwaltsgebühren in Zivil- bzw. auch Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen werden wir anlässlich unseres Erstgesprächs in meiner Kanzlei bereits gesprochen haben. Sowohl Sie als auch ich möchten wissen, ob und inwiefern meine Tätigkeit gebührenrechtlich abgedeckt ist, davon hängt u. a. das weitere Vorgehen bzw. der Umfang meiner Tätigkeit ab.

Welche Gebühren bzw. Gebührentatbestände im Einzelnen anfallen, ist im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. In Zivilsachen richten sich diese nach dem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert, in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen fallen Rahmen- bzw. Betragsgebühren usw. an, darüber spreche ich mit meinen Mandanten/-innen vor Erteilung des Auftrags bzw. entsprechender Vollmachten.

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