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"Flitzer-Blitzer" und PunktesammlerGeschwindigkeits-, Abstands- & Rotlichtmessungen nehmen immer mehr zu. Das Messungen zur Verkehrsüberwachung bzw. Unfallverhütung erforderlich sind, steht ebenso außer Frage wie die Tatsache, das dabei bei weitem nicht alles unproblematisch abläuft. Es gibt viele Vorschriften zu beachten und z.T. erhebliche Fehlerquellen bei den Meßgeräten! Anhand von Spezialliteratur und Erfahrungswerten erhalten Sie von mir eine Einschätzung, ob Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung bestehen. Ich übergebe die Akte mit den gesamten Meßunterlagen, die in jedem Einzelfall anzufordern ist, ggf. einem Sachverständigen, der die Messung vorab überprüft. Die Darstellung aller oder auch nur einiger Meßmethoden würde den Rahmen dieser Homepage sprengen. Ich erörtere in jedem Einzelfall mit meinen Mandanten/-innen die jeweilige Meßmethode, deren Fehlerquellen und Angriffsmöglichkeiten. Insb. Lasermessungen sind sehr kritisch zu betrachten. So z.B. von Motorrädern ab einer Entfernung von 100 Metern oder in "Doppelfahrt", von Pkw`s ab einer Entfernung in ca. 250 Meter bzw. in Kolonnenfahrt oder bei Überholmanövern. Aufgrund der Aufweitung des Meßstrahls ist die Zuordnungssicherheit nicht mehr vorhanden, was dann vor Gericht zu klären ist. Manchmal macht die Täteridentifizierung anhand der Tatphotos erhebliche Schwierigkeiten. Schätzungen zufolge sollen ca. 20-25% der Photos nicht zur Identifizierung geeignet sein! Daneben gibt es eine Fülle von Formalien für die Behörden zu beachten, u.a. die rechtzeitige Anhörung und Einhaltung der Verjährungsfristen. Das alles kann nur von einem kompetenten Verkehrsanwalt anhand der Akte überprüft werden. Die Verteidigung gegen Vorwürfe kann selbst dann sinnvoll sein, wenn dieser völlig korrekt ist. Manchmal macht eine "Verteidigung auf Zeit" durchaus Sinn, um weitaus gravierendere Rechtsfolgen (z.B. Punkteaufbau nebst Fahrerlaubnisentzug insb. bei Berufskraftfahrern) abzuwehren. Auch dazu berate ich Sie ebenso ausführlich wie zu den Folgen von Punkteintragungen in Flensburg. Dieser Bereich wird von den Betroffenen häufig vollkommen unterschätzt, da es nicht immer nur um das Fahrverbot bzw. die Geldbuße geht. Oft genug ist aufgrund der 18-Punkte-Grenze bzw. aufgrund erheblicher und wiederholter Verstöße auch schon vorher die Fahrerlaubnis selbst in Gefahr!
Bevor sich Ihre Punkte vermehren!Wie schnell die Häufung von Punkten die Fahrerlaubnis in Gefahr bringt, ist oft nicht bewußt. Häufen sich Punkte an, zwingt dies die Fahrerlaubnisbehörden bei 8 bzw. 14 Punkten zum Einschreiten. Die "Rabattmöglichkeiten" werden nicht in Anspruch genommen und dies rächt sich später, da eine "Verteidigung auf den letzten Drücker" naturgemäß nicht immer mehr gut gehen kann. Lassen Sie sich frühzeitig von mir zu diesem Thema beraten. Ich informiere Sie über Verjährungs-, Tilgungs- & Überliegefristen & Sofortmaßnahmen. Bei Bußgeldbescheiden steht oft das Bußgeld und das Fahrverbot im Vordergrund, die Punkteproblematik wird von den Betroffenen oft verkannt. Fahrverbote!Erscheint ein Vorwurf korrekt, wird die Verteidigung oft auf die Abwendung des Fahrverbots beschränkt. Die Rechtsprechung zum Absehen vom Fahrverbot hat sich erneut verschärft. In jedem Einzelfall gilt es den Behörden bzw. Gerichten zu erläutern, welche Konsequenzen ein Fahrverbot hätte. Auch hier haben Sie nur mit einem Verkehrsanwalt eine Chance! Fahrerlaubnis in Gefahr - Achtung "Nebenwirkungen"Oft wenden sich Betroffene erst an mich, wenn sie die Bußgeldbescheide "kassiert" und Fahrverbote "abgebrummt" haben. Die Sache scheint erstmal erledigt. Urplötzlich erhält man einen Brief vom Straßenverkehrsamt und diese äußert "Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen". Es wird u.U. eine MPU zur Klärung dieser Zweifel oder auch unter Sofortvollzug die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Was ist passiert? Bereits die zweimalige Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß berechtigt das Amt nach der weithin unbekannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dazu, eine MPU anzuordnen. Wer z.B. mit 0,65 und 0,78 Promille BAK auffällig ist, obwohl "nix passiert" ist, "ist dran". Manchmal sind es reine Zufälle, dass z.B. eine Alkoholfahrt entdeckt wird, so nach einem unverschuldeten Unfall oder morgens bei der Fahrt zur Arbeit mit Restalkohol. Die Dunkelziffer der unentdeckten Fahrten ist sehr hoch, geschätzt 1:600! Fahrten unter der Wirkung von Drogen nach dem BtmG führen i.d.R. sofort zum Entzug der Fahrerlaubnis. Eine kleine Sonderstellung nimmt der Konsum von Cannabis ein. |
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